Recruiting-Jahresplan 2027: Wer im Mai jemanden braucht, sucht im Winter
Gemeldete Stellen bleiben im Schnitt 156 Tage über den Wunschtermin hinaus offen. Deshalb gehört der Suchstart in den Plan für 2027.
Der Budgetplan für 2027 liegt auf dem Tisch. Die Personalkosten stehen darin, bis auf den Euro. Wann die Suche nach den neuen Leuten starten muss und was sie kosten darf, steht dort fast nie. Meist fällt diese Entscheidung erst mit einer Kündigung.
Warum die Suche im Mittelstand meist zu spät beginnt
Die Recruiting-Reifegrad-Studie 2026 hat 713 HR- und Recruiting-Verantwortliche befragt. Fast 60 Prozent der befragten Unternehmen planen vor allem für das laufende Geschäft und nennen keine langfristigen Ziele. Bei den Betrieben, die wir begleiten, sehen wir dasselbe Muster. Die Suche beginnt mit der Kündigung, wenn die Frist schon läuft.
Wie lange Stellen über den Wunschtermin hinaus offen bleiben
Danach kostet sie vor allem Zeit. Bei Stellen, die der Arbeitsagentur gemeldet waren, vergingen zuletzt im Schnitt 156 Tage zwischen dem gewünschten Starttermin und der Abmeldung, rund 70 Tage mehr als vor zehn Jahren. Fast jede zweite blieb länger als drei Monate über den Wunschtermin hinaus offen (BA-Monatsbericht September 2026). Braucht ein Betrieb eine neue Kollegin zum 1. Mai und beginnt erst im April mit der Suche, muss er nach diesen Zahlen mit einer Lücke bis Oktober rechnen. Ein Suchstart im Winter verschafft ihm zwei bis vier Monate Vorlauf.
Wann das Rennen um Azubis für 2027 beginnt
Bei Azubis ist der Kalender noch strenger. Das Bewerberjahr der Arbeitsagentur beginnt jeweils im Oktober. Im Bewerberjahr 2025/26 hatten sich bis Ende Februar schon 298.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildung gemeldet (BA, Februar 2026). Im gesamten Bewerberjahr davor waren es 444.000 (BA, Oktober 2025). Ausschreibungen im Frühjahr kommen also spät in ein Rennen, das im Herbst begonnen hat.
Was in den Recruiting-Plan für 2027 gehört
Ein Recruiting-Plan passt auf ein Blatt pro Quartal. Darauf steht, welche Stelle wann besetzt sein muss, wann die Suche dafür startet und was sie kosten darf. Diese drei Angaben gehören in die Budgetrunde.
Für genau diese Runde haben wir den Recruiting-Jahresplan 2027 erstellt. Er enthält vier Planungsblätter, eine Rückwärtsrechnung vom Starttermin zum Suchstart und die wichtigsten Termine fürs Azubi-Jahr. Fordere ihn unten an, dann schicken wir dir das PDF per Mail.
Die Kündigung ist der späteste aller Startschüsse. Plant ein Betrieb die Nachbesetzung, bevor jemand kündigt, gewinnt er Monate.
Der Recruiting-Jahresplan 2027 als PDF
Vier Planungsblätter, Rückwärtsrechnung und Azubi-Termine auf acht Seiten. Trag dich ein, bestätige deine E-Mail-Adresse, und der Downloadlink kommt per Mail.
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Häufige Fragen
Wie lange bleiben offene Stellen über den gewünschten Starttermin hinaus unbesetzt?
Bei Stellen, die der Bundesagentur für Arbeit gemeldet waren, vergingen zuletzt im Schnitt 156 Tage zwischen dem gewünschten Starttermin und der Abmeldung der Stelle. Fast jede zweite blieb länger als drei Monate über den Wunschtermin hinaus offen. Grundlage ist der BA-Monatsbericht September 2026. Die Wochen der Suche vor dem Wunschtermin sind darin noch nicht enthalten.
Wann sollten Betriebe Ausbildungsplätze für 2027 ausschreiben?
Das Bewerberjahr der Arbeitsagentur beginnt im Oktober. Im Bewerberjahr 2025/26 hatten sich bis Ende Februar bereits 298.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildung gemeldet. Freie Plätze für 2027 sollten deshalb ab Oktober 2026 gemeldet und ausgeschrieben sein.
Wie berechnet man den Suchstart für eine Stelle?
Vom gewünschten Starttermin zieht man die Kündigungsfrist der neuen Person, die Zeit für die Auswahl und die erwartete Suchdauer ab. Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt nach § 622 BGB vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, viele Arbeitsverträge sehen längere Fristen vor.
Quellen
- Haufe, Recruiting-Reifegrad-Studie 2026, 06.10.2026
- Bundesagentur für Arbeit, Monatsbericht September 2026
- Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarkt im Februar 2026
- Bundesagentur für Arbeit, Monatsbericht Oktober 2025
- § 622 BGB, Kündigungsfristen
